Versteigerungsbedingungen 1. Die Versteigerung erfolgt öffentlich, freiwillig und - mit Ausnahme der eigenen Lose des Versteigerers - im eigenen Namen und für fremde Rechnung. Die ersteigerten Lose sind sofort in Euro bar zu bezahlen. Eine Inzahlungnahme von Schecks ist möglich. Schriftlichen Bietern werden die ersteigerten Lose per Nachnahme, als Einschreiben oder ab einem Wert von ca. 150,- Euro als Paket zugesandt. Bei Zahlung per Vorausrechnung erfolgt die Zusendung erst nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages. Wird in Ausnahmefällen eine Sendung der ersteigerten Lose auf Rechnung vorgenommen, so ist diese Rechnung sofort nach Erhalt der Sendung zu begleichen. 2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, unter Vorbehalt zu erteilen, Lose zurückzuziehen, aufzuteilen oder umzugruppieren. Schriftliche Gebote werden interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, wahrgenommen. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. Will ein Saalbieter ein Los ersteigern, so muß er vorliegende schriftliche Gebote überbieten. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so erfolgt ein Neuausruf des betreffenden Loses. Will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. 3. Gesteigert wird in folgenden Stufen: bis 50,- € = 1,- € 500,- € bis 1000,- € = 20,- € 50,- € bis 100,- € = 2,- € 1000,- € bis 2000,- € = 50,- € 100,- € bis 200,- € = 5,- € 2000,- € bis 5000,- € = 100,- € 200,- € bis 500,- € = 10,- € 5000,- € bis 10000, - € = 200,- € über 10000,- € = 500,- € 4. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 17 % des Zuschlagpreises, sowie je Los 1,- € als Unkostenpauschale. Auf den Nettopreis zuzüglich der Provision und der Unkostenpauschale (Rechnungswert) ist eine Umsatzsteuer von 7 % zu entrichten. Für die angebotenen Münzen beträgt grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Lt. aktuellen Bestimmungen sind viele Goldmünzen aus verschiedenen Ländern (Sonderregelung für Anlagegold) von der Mehrwertsteuer befreit. Bei einigen Goldmünzen bzw. Goldmedaillen beträgt die Mehrfwertsteuer 19 %, wenn der Rechnungswert weniger als das 2,5-fache des Edelmetallwertes beträgt. Bitte beachten Sie hierzu unsere zusätzlichen Hinweise im Katalog. Bei Unsicherheit bitte vor Gebotsabgabe anfragen ! Die Versandkosten werden vom Ersteigerer extra berechnet. 5. Mit Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Zustellung ersteigerter Lose auf Wunsch des Käufers erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Bis zur vollen Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Aushändigung der Lose. Der Zuschlagpreis und die Provision werden bei Saalbietern sofort fällig. 6. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner. 7. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder verweigert er die Abnahme, so kann der Versteigerer die versteigerten Lose nach erfolgreicher Fristsetzung freihändig verkaufen oder erneut versteigern. Der Käufer haftet in diesem Fall für einen eventuellen Mindererlös des Loses. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. 8. Der Einlieferer hat den Versteigerer ermächtigt, alle Rechte aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag in eigenem Namen geltend zu machen. 9. Alle zur Versteigerung gelangenden Loe werden in dem Zustand versteigert, wie sie sich befinden, ohne gewährte Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 459 BGB dar. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobes fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Sammlungen, Posten, Gelegenheiten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Berechtigte Reklamationen von Einzellosen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Loses erfolgen. Die Kosten für eventuelle Prüfsendungen bzw. Nachprüfungen trägt der Käufer des Loses. Ansprüche jeder Art gegen den Versteigerer oder den Einlieferer erlöschen nach Ablauf von 6 Kalendermonaten, beginnend mit dem ersten Tag des auf den Versteigerungsmonat folgenden Monat. 10.Sämtliche Lose können vor der Versteigerung im Geschäftsraum des Versteigerers zu den im Katalog angegebenen Zeiten besichtigt werden. Schriftliche Bieter können Fotokopien der Lose anfordern, soweit Kopien möglich sind. Je Kopie müssen 0,30 € in Briefmarken + Rückporto beiliegen. 11.Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angaben von Gründen von der Versteigerung auszuschließen, besonders solche,die während der Versteigerung Handel treiben, tauschen oder sich störend bemerkbar machen sowie Bieter, die ersteigerte Lose nicht abgenommen haben. 12.Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufverträgen werden die Versteigerungsbedingungen im vollen Umfang anerkannt. Diese gelten auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. 13.Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Beteiligten ist Bielefeld. | ||||||||||||||||