Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt öffentlich, freiwillig und - mit Ausnahme der eigenen Lose des
Versteigerers - im eigenen Namen und für fremde Rechnung. Die ersteigerten Lose sind
sofort in Euro bar zu bezahlen. Eine Inzahlungnahme von Schecks ist möglich. Schriftlichen
Bietern werden die ersteigerten Lose per Nachnahme, als Einschreiben oder ab einem
Wert von ca. 100,- Euro als Wertsendung oder Paket zugesandt. Bei Zahlung per
Vorausrechnung erfolgt die Zusendung erst nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages.
Wird in Ausnahmefällen eine Sendung der ersteigerten Lose auf  Rechnung vorgenommen,
so ist diese Rechnung sofort nach Erhalt der Sendung zu begleichen.

2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der   
Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, unter Vorbehalt zu erteilen,
Lose zurückzuziehen, aufzuteilen oder umzugruppieren. Schriftliche Gebote werden
interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, wahrgenommen. Bei gleich hohen schriftlichen
Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. Will ein Saalbieter ein
Los ersteigern, so muß er vorliegende schriftliche Gebote überbieten.
Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so erfolgt ein Neuausruf des betreffenden Loses.
Will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

3. Gesteigert wird in folgenden Stufen:                                 
         
                 bis   50,- €    =     1,- €                  500,- €   bis  1000,-   €  =      20,- €
     50,- €   bis 100,- €    =     2,- €                1000,- €   bis  2000,-   €  =      50,- €
   100,- €   bis 200,- €    =     5,- €                2000,- €   bis  5000,-   €  =    100,- €
   200,- €   bis  500,- €    =  10,- €                5000,- €   bis 10000, - €  =    200,- €
                                                                                 über  10000,-   €  =    500,- €

4. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 17 % des Zuschlagpreises,
sowie je Los 1,- € als Unkostenpauschale.
Auf den Nettopreis zuzüglich der Provision und der Unkostenpauschale (Rechnungs-
wert) ist eine Umsatzsteuer von 7 % zu entrichten.

Für die angebotenen Münzen beträgt grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von
7 %. Lt. aktuellen Bestimmungen sind viele Goldmünzen aus verschiedenen Ländern
(Sonderregelung für Anlagegold) von der Mehrwertsteuer befreit. Bei einigen Goldmünzen bzw.
Goldmedaillen beträgt die Mehrfwertsteuer 19 %, wenn der Rechnungswert weniger
als das 2,5-fache des Edelmetallwertes beträgt. Bitte beachten Sie hierzu unsere zusätzlichen
Hinweise im Katalog. Bei Unsicherheit bitte vor Gebotsabgabe anfragen !

Die Versandkosten werden vom Ersteigerer extra berechnet.

5. Mit Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr auf den Käufer über.
Die Zustellung ersteigerter Lose auf Wunsch des Käufers erfolgt auf die Gefahr des Käufers.
Bis zur vollen Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Aushändigung der Lose.
Der Zuschlagpreis und die Provision werden bei Saalbietern sofort fällig.

6. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner.

7. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder verweigert er die Abnahme, so kann der
Versteigerer die versteigerten Lose nach erfolgreicher Fristsetzung freihändig verkaufen
oder erneut versteigern.
Der Käufer haftet in diesem Fall für einen eventuellen Mindererlös des Loses. Auf einen
Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

8. Der Einlieferer hat den Versteigerer ermächtigt, alle Rechte aus dessen Aufträgen und aus
dem Zuschlag in eigenem Namen geltend zu machen.

9. Alle zur Versteigerung gelangenden Loe werden in dem Zustand versteigert, wie sie sich
befinden, ohne gewährte Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen.
Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen
jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 459 BGB dar. Für Katalog-
beschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben
wird nicht gehaftet. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobes fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Sammlungen, Posten, Gelegenheiten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.
Berechtigte Reklamationen von Einzellosen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
des Loses erfolgen. Die Kosten für eventuelle Prüfsendungen bzw. Nachprüfungen trägt der
Käufer des Loses.
Ansprüche jeder Art gegen den Versteigerer oder den Einlieferer erlöschen nach Ablauf
von  6 Kalendermonaten, beginnend mit dem ersten Tag des auf den Versteigerungsmonat
folgenden Monat.

10.Sämtliche Lose können vor der Versteigerung im Geschäftsraum des Versteigerers zu den im
Katalog angegebenen Zeiten besichtigt werden. Schriftliche Bieter können Fotokopien der
Lose anfordern, soweit Kopien möglich sind. Je Kopie müssen 0,30 € in Briefmarken +
Rückporto beiliegen.

11.Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angaben von Gründen von der
Versteigerung auszuschließen, besonders solche,die während der Versteigerung Handel
treiben, tauschen oder sich störend bemerkbar machen
sowie Bieter, die ersteigerte Lose nicht abgenommen haben.

12.Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufverträgen werden die Versteigerungsbedingungen
im vollen Umfang anerkannt. Diese gelten auch für alle Geschäfte,
welche außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

13.Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Beteiligten ist Bielefeld.